Datenschutz in der Praxis

Verfahrensverzeichnis- und Datenschutz- Software DPROREG

Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Aktives datenschutzmanagement mit der Datenschutzsoftware Dproreg

Personenbezogene Daten werden in Unternehmen mit einer Vielzahl von automatisierten Verfahren verarbeitet (siehe Kurzinfo).
Das Bundesdatenschutzgesetz fordert, bestimmte Daten zu diesen Verfahren in einem Verzeichnis zu erfassen. Dieses Verfahrensverzeichnis ist das zentrale Arbeitsmittel für jeden betrieblichen Datenschutzbeauftragten (siehe Fachbeitrag von Dr. Robert Weniger, RDV 2005).
DPROREG dient zur Erfassung, Verwaltung und Auswertung der vom Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebenen Informationen über ein Verarbeitungsverfahren. Die zentral gehaltenen Daten sind somit Grundlage

Neben dem Erstellen und Verwalten des internen sowie des externen Verfahrensverzeichnisses obliegt es dem Datenschutzbeauftragten, Vorabkontrollen durchzuführen, die Mitarbeiter durch geeignete Schulungsmaßnahmen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren sowie diese auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Ausserdem soll die innerbetriebliche Kommunikation zwischen DSB und Mitarbeitern gewährleistet sein. Hierfür ist es empfehlenswert Informationen zum Datenschutz über einen öffentlichen Zugriff an zentraler Stelle zur Verfügung zu stellen.
Die Erfüllung der Regelungen des BDSG scheint für viele Unternehmen nur ein "notwendiges Übel" zu sein. Dabei ist die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht (siehe Fachbeitrag zur Dafta 08) sinnvoll. Öffentlich gewordene "Datenschutzpannen" vieler namhafter Unternehmen machen den nachvollziehbaren und sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter.
Der Einsatz einer Softwarelösung kann helfen, von der bloßen Aufgabenbewältigung zu einem aktiven Datenschutzmanagement überzugehen.



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