Mit dem Erweiterungsmodul Mitarbeiterschulung machen Sie Ihre Mitarbeiter mit dem Thema Datenschutz vertraut. Die Schulung erfüllt die Anforderungen des § 4g Abs. 1 Satz 2 BDSG Der Datenschutzbeauftragte hat "...die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.".
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter zu dem Thema Datenschutz ohne aufwändige Trainingsmaßnahmen: Das webbased-Training ist von jedem Arbeitsplatz über den Standardbrowser erreichbar. Die Durchführung der Schulung und die Bestätigung der daran angeschlossenen Verpflichtungserklärung gemäß
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten
Personen ist untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu erheben, zu
verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).
Diese Personen sind, soweit sie bei
nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden,
bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf
das Datengeheimnis zu verpflichten. Das
Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung
ihrer Tätigkeit fort.§ 5 BDSG werden vom System protokolliert, so dass jederzeit eine revisionssichere Dokumentation über den aktuellen Stand verfügbar ist.